
Bilanz
Bilanz AWG der letzten 5 Jahre
21.03.2019 – Antrag AWG-Fraktion:
Überplanung Dörphus, Kindergarten und Feuerwehr auf dem Gelände Hamburger Str. 11 und 11a. Machbarkeitsstudie in der Gemeindevertretung beschlossen. Am 27.08.2019 wurde die Machbarkeitsstudie im Bauausschuss vorgestellt. Die AWG-Fraktion hat aufgrund dieser Studie entschieden, die Feuerwehr auf ein externes Grundstück auszulagern, da nach Ansicht der AWG nicht alle Bauvorhaben nachhaltig auf dem vorhandenen Grundstück umgesetzt werden können. Deshalb wurden drei geeignete Grundstücke vorgeschlagen, die jedoch keine Mehrheit fanden. Daher gab es am 12.12.2019 einen Kompromissvorschlag zum Wechsel auf das Gelände des Sportparks mit B- und F-Plan Änderung.
Anmerkung Kurzform: AWG legt Grundlage für Ausgliederung der Feuerwehr: Vorteil: Kindergarten und Dorfgemeinschaftshaus können sich entwickeln
01.10.2020 Antrag der AWG-Fraktion:
Neubau Feuerwehrgerätehaus- Unverzüglicher Beginn des Auswahlverfahrens für einen Architekten. Beschlossen wurde mehrheitlich: Es sollen unverzüglich gemeinsam mit der Amtsverwaltung Trittau das anzuwendende Vergabeverfahren und die Bewertungskriterien für die Auswahl eines Architekten zur Fortführung der Planung des Feuerwehrhauses erarbeitet werden. (Noch keine Auftragsvergabe – später Auftragsvergabe ohne Gemeindevertreter-Beschluss.)
Anmerkung Kurzform: AWG beschleunigt die Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses
02.11.21 Erste Vorstellung einer Planung im Bauausschuss
Ablehnung durch AWG.
Anmerkung: AWG verhindert ein viel zu klein geratenes Feuerwehrgerätehaus ohne Erweiterungsmöglichkeiten
18.11.2021 Erweiterungsantrag zur Raumgröße durch AWG
Es wird ein eigener Vorschlag unterbreitet und mehrheitlich beschlossen. Der Architekt erarbeitet einen neuen Entwurf, der die beantragte Größe wiederspiegelt, aber einen Kompromiss in der äußerlichen Gestaltung darstellt.
Anmerkung Kurzform: AWG legt den Grundstein für ein zukunftsfähiges Feuerwehrgerätehaus
10.02.2022 Gemeindevertretung
Dieser Kompromiss wird angenommen. Bis zur Erstellung des Baugenehmigungsantrages dauert es bis Mitte Januar 2023.
Anmerkung Kurzform: AWG verhindert endgültig einen viel zu kleinen Bau des Feuerwehrgerätehauses.
03.03.2022 Bauausschuss
Tagesordnungspunkt: Neubau einer Kinderkrippe – beschlossen wurde lediglich eine Kostenermittlung externer Dienstleister für die Architektenausschreibung.
Tagesordnungspunkt: Antrag AWG für die Erstellung eines Ortskernentwicklungsplanes. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Anmerkung Kurzform: AWG legt die Grundlage für zukünftige Fördergelder durch Erstellung eines Ortsentwicklungsplanes.
24.03.2022 Gemeindevertretung
Erneuter Antrag AWG: Erstellung eines Ortsentwicklungsplanes, diesmal Annahme nach eingehender Darstellung der Zuschussanforderungen
Grundsatzbeschluss zur gesamten Überplanung des Dörphusgeländes wurde von der AWG abgelehnt, da Zuschussanträge nach Planungsbeginn nicht mehr gestellt werden können.
Ersatzantrag AWG: Lediglich Planung für einen Neubau einer Kinderkrippe und Erweiterung des Kindergartens wurde angenommen.
31.03.2022 Gemeindevertretung
Antrag AWG: Projektbeschreibung für Neubau Kinderkrippe und Erweiterungsbau Kindergarten mit Erarbeitung eines Architektenauswahlverfahrens.
Einstimmig angenommen durch die Gemeindevertretung, danach immer noch kein Ergebnis.
Die provisorische Containerlösung (geplant für max. 3 Jahre) steht immer noch. Ebenfalls lediglich als Übergangslösung geplant, wird ein Raum im alten Dörphus immer noch vom Kindergarten genutzt.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die AWG die gesamte Gemeindepolitik positiv unterstützt und mitgestaltet hat.
Fazit: Alle für die Dorfentwicklung erforderlichen Maßnahmen wurden nach Anträgen der AWG durch Beschluss der Gemeindevertretung genehmigt. Die Umsetzung durch den Bürgermeister stockt seitdem.